Übersetzung akademischer Grade
Anmerkungen zur Übersetzung akademischer Grade
In Italien gibt es im Wesentlichen drei Arten von akademischen Graden: 'laurea', 'laurea magistrale' und 'dottorato di ricerca'. Kurzstudiengänge mit einer Dauer von 2-3 Jahren schließen mit der 'laurea', das heisst mit dem 'dottore' ab.
Laut Gesetz sind Studienabsolventen berechtigt, den Titel 'dottore' ('laurea') bzw. 'dottore magistrale' ('laurea magistrale') zu führen, der allerdings nicht der Promotion (Dr. oder PhD) entspricht. Das Äquivalent zum Doktor oder PhD ist der 'dottore di ricerca' (Forschungsdoktor), der nach 'laurea' und anschließender Forschungsarbeit (ca. 3 Jahre) verliehen wird.
Deutschsprachige Studienabsolventen führen häufig Übersetzungen des italienischen 'dottore' als Namenszusatz (zum Beispiel Dr., Dr.-Ing., Doktorat in (Fachgebiet), Doktor), die aber nicht den gleichlautenden akademischen Graden im restlichen deutschen Sprachraum entsprechen und in dieser Form nicht von Hochschulen in Italien verliehen werden.
Deshalb verstößt die Übersetzung von 'dottore' in 'Doktor' gegen italienisches und deutsches Recht.
Anders als bei den meisten geschützten Bezeichnungen, deren unrechtmäßige Führung in der Regel ordnungswidrig ist, stellt die unrechtmäßige Führung eines deutschen oder ausländischen akademischen Grades eine Straftat gemäß § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) dar und kann sogar mit Freiheitsstrafe belegt werden.
