Die Berufsbezeichnung "Übersetzer" ist nicht gesetzlich geschützt

Übersetzen ist eine professionelle Arbeit, und mit dieser Arbeit sollten in der Regel keine Sprachliebhaber, Hobby-Übersetzer, Fremdsprachenlehrer oder Fremdsprachensekretärinnen betraut werden

Da die Berufsbezeichnung "Übersetzer" nicht gesetzlich geschützt ist, darf sich jeder "Übersetzer" nennen und sich als ein solcher betätigen, selbst dann, wenn dies objektiv nicht der Fall ist und er den Fachtext, den er übersetzen soll, inhaltlich nicht richtig erfassen und ihn deshalb auch nicht fachgerecht übertragen kann.




Weitere professionelle Übersetzer mit unterschiedlichen Fachgebieten und/oder Sprachkombinationen:

Deutsch Englisch Italienisch

Laura Di Santo und Sandra Pecoraro (Volljuristin)
E-Mail: info@tradlegale.it
Web: Übersetzung Deutsch Italienisch Vertrag, Urkunde Externer Übersetzer

Cristina Paveri (Ingenieurin)
E-Mail: info@ellemmeinformatica.it
Web: Übersetzung Englisch Italienisch Externer Übersetzer


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